ANHANG I

Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020 (27)

A.   Nationale Gesamtziele

 Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch 2005 (S2005)Zielwert für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020 (S2020)
Belgien2,2 %13 %
Bulgarien9,4 %16 %
Tschechische Republik6,1 %13 %
Dänemark17,0 %30 %
Deutschland5,8 %18 %
Estland18,0 %25 %
Irland3,1 %16 %
Griechenland6,9 %18 %
Spanien8,7 %20 %
Frankreich10,3 %23 %
Kroatien12,6 %20 %
Italien5,2 %17 %
Zypern2,9 %13 %
Lettland32,6 %40 %
Litauen15,0 %23 %
Luxemburg0,9 %11 %
Ungarn4,3 %13 %
Malta0,0 %10 %
Niederlande2,4 %14 %
Österreich23,3 %34 %
Polen7,2 %15 %
Portugal20,5 %31 %
Rumänien17,8 %24 %
Slowenien16,0 %25 %
Slowakische Republik6,7 %14 %
Finnland28,5 %38 %
Schweden39,8 %49 %
Vereinigtes Königreich1,3 %15 %

B.   Indikativer Zielpfad

Der in Artikel 3 Absatz 2 genannte indikative Zielpfad gibt die folgenden Anteile für Energie aus erneuerbaren Quellen vor:

S2005 + 0,20 (S2020 – S2005), als Durchschnittswert für die beiden Jahre 2011 und 2012;

S2005 + 0,30 (S2020 – S2005), als Durchschnittswert für die beiden Jahre 2013 und 2014;

S2005 + 0,45 (S2020 – S2005), als Durchschnittswert für die beiden Jahre 2015 und 2016 sowie

S2005 + 0,65 (S2020 – S2005), als Durchschnittswert für die beiden Jahre 2017 und 2018.

Dabei sind:

S2005 = der Anteil für den betreffenden Mitgliedstaat im Jahr 2005 gemäß der Tabelle in Teil A

und

S2020 = der Anteil für den betreffenden Mitgliedstaat im Jahr 2020 gemäß der Tabelle in Teil A.


(27)  Mit Blick auf die Erreichung der in diesem Anhang festgelegten nationalen Ziele ist hervorzuheben, dass in den Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Umweltschutz die weitere Notwendigkeit von nationalen Fördermaßnahmen für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen anerkannt wird.